Hund und Recht
Bei unserem Theorieabend Hund und Recht versuchen wir sie ein bischen über das Hunderecht aufzuklären.
- Sie glauben, mit der Hundehaftpflichtversicherung sei alles abgedeckt?
- Was passiert, wenn sie ihren Hund überall frei laufen lassen?
- Begegnung mit streitsüchtigen Hundegegnern
Das Hunderecht ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und setzt sich aus einigen Bundesgesetzen, Landeshundegesetzen und Verordnungen zusammen. Da verwundert es kaum, dass sich im Laufe der Zeit einige Hundemythen entwickelt haben.
Aber wie sieht es denn wirklich aus? Welche Gesetze regeln die hunderechtlichen Fragen? Was müssen Hundehalter rechtlich zur Hundehaltung wissen? Und was ist dran an den Mythen? Darf der Vermieter Hunde wirklich immer verbieten, muss jeder Hundehalter tatsächlich eine Haftpflichtversicherung haben und kann der Taxifahrer Hunde stehen lassen?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist zwar ökonomisch gesehen für jeden Hundehalter ein Muss, rechtlich verpflichtend ist sie aber nicht in allen Bundesländern und auch nicht für alle Hunde. Nur in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es eine Versicherungspflicht für alle Hunde. In diesen Bundesländern müssen deshalb alle Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. In anderen Ländern wie etwa Sachsen, dem Saarland oder Baden-Württemberg besteht die Versicherungspflicht nur bei gefährlichen Hunden (Listenhunde).
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Hundehalter für alle Schäden, die ihre Vierbeiner verursachen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man den Hund gerade selbst betreut hat oder man den Schaden mitverursacht hat. Die Haftung des Hundehalters knüpft allein an seine Eigenschaft als Hundehalter an und gerade nicht an ein etwaiges Verschulden.
Dieser Vortrag richtet sich an alle interessierten Hundebesitzer bzw. ist Bestandteil des Hundeführerscheins.
Theorieabend:
Dauer ca. 2 Stunden
Kosten 20.-€
Buchungen
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