Bestattungen von Haustieren
Bestattungen von Haustieren- was muss ich beachten?
DasThema Bestattungen von Haustieren – was muss ich beachten? Sterben Hund, Katze oder Wellensittich, kann das den Halter schwer treffen. Umso wichtiger ist es für sie, dass ihr Tier angemessen bestattet wird. Die Möglichkeiten sind vielfältig – von der Einäscherung bis zur Bestattung im eigenen Vorgarten. Hierfür sollte man aber wissen, welche Bestimmungen gelten. Denn mancher Verstoß kann hohe Bussgeldzahlungen nach sich ziehen.
Welche Tiere darf man im eigenen Garten vergraben?
Entscheidend ist die Größe des Haustieres. Bei einer Dogge oder Schäferhund wird es schon schwierig. Kleine Haustiere wie Hamster, Wellensitich oder Meerschweinchen sind dagegen unproblematisch.Wenn man sich nicht sicher ist, sollte man bei der Gemeindeverwaltung nachfragen.
Was muss man bei der Bestattung auf dem eigenen Grundstück beachten?
Grundsätzlich sollte die Grabstelle ein bis zwei Meter Abstand von der Grundstücksgrenze haben. Und das Tier sollte mindestens 50 Zentimeter, besser noch einen Meter tief vergraben werden. Ratsam ist es, den Tierkörper in Material einzuwickeln, das leicht verrottet: also Wolldecken, Handtücher oder Zeitungen. Ausgeschlossen ist das Vergraben, wenn das Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegt. Denn die Leichengifte können Gewässer verschmutzen. Hat mein Tier eine Krankheit, die eventuell auf den Mensch übertragen werden kann, ist die Einäscherung die bessere Wahl.
Wenn ich kein eigenes Grundstück habe: Darf ich mein Tier auch im Park oder im Wald bestatten?
Auf keinen Fall. Öffentlicher Grund ist ausgeschlossen. Nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz können bei Nichtbeachtung empfindliche Strafen drohen: Bis zu 15.000 € Bußgeld sind möglich.
Kann ich mein Tier in der Tonne entsorgen?
Grundsätzlich ja, es ist wieder die Größe entscheidend. Ein Hase ja, eine Katze nein.
Welche andere Möglichkeiten der Bestattung haben Halter noch?
In vielen Fällen sterben kranke Tiere nicht zu Hause, sondern werden beim Tierarzt eingeschläfert. Wer möchte, kann sein Tier gleich dort lassen. Der Tierarzt lässt es dann in einer Tierkörperbeseitigungsanlage bringen.Wer das nicht möchte, kann seinen Fellfreund auch auf einem Tierfriedhof begraben lassen. Tierbestattungen auf Friedhöfen kosten zwischen 100 und 300 €, dazu kommen Kosten für die Grabmiete.
Eine andere Möglichkeit ist es, das Tier in einem Krematorium einäschern zu lassen. Die Urne mit der Asche kann man dann begraben, oder mit nach Hause nehmen.